Lesenswerter Beitrag von Anja Kruse "bvkm" zur Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege im ambulanten Bereich, der insbesondere die Bewohner unserer Wohnanlage betrifft und von den jeweiligen Betreuern studiert werden sollte, da diese Vereinbarungen unter/mit den Kostenträgern auch von den Leistungsempfängern selbst bzw. den jeweiligen Betreuern angenommen werden muß.